Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Betreuten, wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status ( Name, Adresse, Kostenträger,usw.)gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung, oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittel, wenn die Betreute einwilligt, oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen ( z.B. Ärzten ) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Betreute hiermit einverstanden ist, oder eine Notsituation dieses rechtfertigt, insbesondere, wenn die Betreute nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
- Die Abrechnung mit öffentlich - rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar, oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientinnen, oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Betreuten, sei es durch die Hebamme unmittelbar, oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Betreuten über eine externe Abrechnungsstelle.
- Sofern Probenentnahmen ( z.B. Blut ) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Betreuten einen Laborarzt, bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis Ihre Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht ( § 14b UStG ). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumente bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft ( Art. 15 DSGVO ), Berichtigung ( Art. 16 DSGVO ), Löschung ( Art. 17 DSGVO ), oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung ( Art. 21 DSGVO ).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 384 24 - 0
Telefax: 02 11 / 384 24 - 10
E - Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website: http//www.ldi.nrw.de
Den Text dieser Datenschutzerklärung veröffentlichen wir mit der freundlichen Genehmigung der Firma HebRech.